ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


1. ANWENDUNGSBEREICH


1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“) gelten für Leistungen der ice com BeteiligungsgesmbH. (im folgenden auch Hotel „Le Parc“ genannt) gegenüber dem Hotelgast, dem Veranstalter und sonstigen Vertragspartnern (im folgenden „Vertragspartner“). Die Leistungen bestehen insbesondere in der entgeltlichen Beherbergung sowie Vermietung von Räumlichkeiten (etwa für Seminare, Konferenzen oder Feiern) und sonstige Veranstaltungen sowie dem Verkauf von Speisen und Getränken, und für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen des Hotels „Le Parc“.


1.2. Der Vertragspartner verpflichtet sich, diese Bedingungen sowie alle gewerberechtlichen oder sonstigen ihn treffenden Vorschriften einzuhalten. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn das Hotel „Le Parc“ diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.


1.3. Für alle nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Bestimmungen kommen ergänzend die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie 2006 idgF zur Anwendung.


1.4. Festgehalten wird, dass vom Hotel „Le Parc“ nur hoteleigene Leistungen erbracht werden und allenfalls vermittelte Fremdleistungen (wie etwa Konzert-, Theater- oder Opernkarten, Ausflüge, Transportservices, Reservierungen in Restaurants etc) rein als verbundene Leistung anzusehen sind und daher die Anwendung des Pauschalreisegesetzes gemäß § 2 Abs 2 Z2 und 3 PRG ausgeschlossen ist.


2. VERTRAGSABSCHLUSS, PREISE, ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN


2.1. Alle Reservierungen, Änderungen und Stornierungen bedürfen der Schriftform, wobei hierfür auch elektronische Übermittlungen zulässig sind.

2.2. Sämtliche Preise sind in Euro angegeben. Die angebotenen Preise verstehen sich, soweit im Einzelnen nichts Abweichendes geregelt ist, inklusive aller Steuern sowie Abgaben, wie sie in aktuellen Preislisten angegeben sind oder individuell vereinbart wurden. Etwaige Preisänderungen bedingt durch Steuern und Abgaben gehen zulasten des Vertragspartners. Neue staatliche Abgaben (welcher Art auch immer) werden den Vertragspreisen hinzugerechnet.


3. STORNO VON NÄCHTIGUNGEN


3.1./b> Sofern in der Buchungsvereinbarung keine abweichenden Regelungen getroffen wurden oder in der Reservierungsbestätigung nichts anderes bestätigt wurde gelten nachstehende Stornobedingungen als vereinbart:


bei Stornierung bis 1 Monat vor dem Ankunftstag: 40 % des Bruttopreises


bei Stornierung bis 1 Woche vor dem Ankunftstag: 70 % des Bruttopreises


bei Stornierung in der Woche vor dem Ankunftstag: 90 % des Bruttopreises


bei Nichtankunft (No Show)/ Storno am Ankunftstag: 100 % des Bruttopreises


3.2./b> Die Verrechnung der Stornogebühr erfolgt unmittelbar nach dem erfolgten Storno und wird von allfälligen Anzahlungen einbehalten, Überhänge werden an die bekannt gegeben Kontodaten auf Kosten des Vertragspartners rücküberwiesen. Sollten Kreditkartendaten als Sicherheit hinterlegt worden sein, stimmt der Vertragspartner hiermit ausdrücklich der Belastung durch das Hotel „Le Parc“ im oben unter 3.1. genannten Ausmaß zu.


4. HAFTUNG DES HOTELS „LE PARC“


4.1. Die Haftung für von Hotelgästen eingebrachte Wertsachen (wie etwa Bilder, Bargeld etc.) besteht für das Hotel „Le Parc“ der Höhe nach maximal bis zu Haftpflichtversicherungssumme des Hotels „Le Parc“. Nicht als Wertsachen gelten Gegenstände des persönlichen Bedarfs, die zur Befriedigung von verschiedenen materiellen und kulturellen Bedürfnissen dienen, obwohl sie von hohem Wert sein können (etwa Fotoapparate, Videokameras, CD-Player, Pelzmäntel, Mobiltelefone, Tabletts, Notebooks, E-Reader und ähnliches). Diese Gegenstände sind nicht vom Hotel „Le Parc“ zu ersetzen.


4.2. Wertsachen und Bargeld können jedoch entweder im Safe des Zimmers oder kostenlos nach Maßgabe freier Kapazitäten im Safe des Hotels deponiert werden. Für nachweislich im Zimmersafe untergebrachtes Bargeld und Schmuck besteht eine maximale Haftsumme von EUR ….. und für im Hotelsafe (Rezeption) untergebrachtes Bargeld und Schmuck eine maximale Haftsumme von EUR …........


4.3. Zurückgebliebene Gegenstände des Vertragspartners werden, soweit Sie einen sichtbaren Wert von EUR 10,00 überschreiten, nur auf Anfrage bis spätestens 14 Tage nach dem Aufenthalt auf Wunsch, Risiko und Kosten des Vertragspartners nachgesandt. Danach werden die Gegenstände, sofern kein erkennbarer Wert besteht, im Fundbüro abgegeben oder entsorgt.


4.4. Die reguläre Internetnutzung ist im Hotel und im Veranstaltungsbereich kostenfrei möglich. Die Funktionsuntüchtigkeit oder der Ausfall der Leitung stellen keinen Grund zur Rechnungsminderung und auch keine wie auch immer geartete Haftungsgrundlage gegenüber dem Hotel dar.


4.5. Das Hotel übernimmt keine Haftung für Unfälle bei Veranstaltungen. Allgemein haftet das Hotel gegenüber Verbrauchern mit Ausnahme von Personenschäden nicht im Falle von leichter Fahrlässigkeit. Gegenüber Unternehmern haftet das Hotel allgemein nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, wobei die Beweislast beim Unternehmer liegt und Folgeschäden, immaterielle Schäden und entgangener Gewinn keinesfalls ersetzt werden.


4.6. Das Hotel haftet nicht dafür, wenn dem Vertragspartner, seinen Beschäftigten, Beauftragten, Besuchern oder Gästen während oder im Zusammenhang mit Veranstaltungen Gegenstände abhandenkommen; dies gilt auch für Diebstähle. Versicherungen (etwa Diebstahl-, Einbruch- und Feuerschäden) sind vom Veranstalter selbst abzuschließen. Der Vertragspartner kann wertvolle Gegenstände, Gepäck oder Geld durch Übergabe an das Hotel in den zugewiesenen Räumen bzw. im Safe hinterlegen, wobei in diesem Fall die Haftung des Hotels der Höhe nach maximal mit der Haftpflichtversicherungssumme des Hotels beschränkt ist.


4.7. Für eingebrachte Wertgegenstände, die dem Hotel nicht übergeben wurden, wird keine Haftung übernommen. Der Vertragspartner hat für eine ausreichende Versicherung seiner eingebrachten Wertgegenstände selbst zu sorgen.


4.8. Etwaige Ansprüche des Vertragspartners gegen das Hotel sind innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Veranstaltung schriftlich geltend zu machen, anderenfalls diese als erloschen gelten.


5. VERANSTALTUNGEN


5.1. Die Räume und Flächen des Hotels „Le Parc“ werden entsprechend der getroffenen Buchungsvereinbarungen zur Verfügung gestellt. Allfällige Mängel sind bei sonstigem Verzicht auf deren Geltendmachung bei Übergabe des Vertragsobjektes vom Vertragspartner dem Hotel gegenüber zu rügen. Kleine, technisch bedingte Abweichungen sowie Abweichungen in Farbtönen (bei Dekorationen etc.) gelten nicht als Mangel. Änderungen in oder anderen Objekten, technischen Anlagen, Einrichtungen und Möbeln dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des Hotels und auf Kosten des Vertragspartners vorgenommen werden.


5.2. Das Hotel benötigt bei Veranstaltungen, bei denen Speisen serviert werden sollen, bis spätestens 2 Arbeitstage vor der Veranstaltung die verbindliche schriftliche Bekanntgabe der genauen Anzahl der teilnehmenden Personen. Die vom Vertragspartner bekanntgegeben Anzahl gilt als garantierte Mindestanzahl, für die das Hotels alle Vorbereitungen trifft und die jedenfalls zur Verrechnung gelangt. Darüberhinausgehende Bestellungen von Speisen, Getränken, Rauchwaren etc werden dem Veranstalter zusätzlich in Rechnung gestellt.


5.3. Unterbleibt die Bekanntgabe gemäß Punkt 5.2. gilt die bei der Bestellung vom Veranstalter bekannt gegebene Anzahl als Garantiezahl herangezogen und Unterschreitungen erst ab 20% bei der Verrechnung berücksichtigt werden. Sollte die Garantiezahl tatsächlich um mehr als 25% unterschritten werden ist das Hotel berechtigt, die Veranstaltung in andere Räume und/oder an andere Tische zu verlegen.


5.4. Falls keine andere Vereinbarung getroffen wurde, werden alle in Zusammenhang mit der Veranstaltung bestellten Getränke dem Veranstalter nach dem tatsächlichen Verbrauch in Rechnung gestellt.


5.5. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die beabsichtigte Installation von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen dem Hotel mitzuteilen und dessen Bewilligung einzuholen. Die Veranstaltungsräume dürfen nicht beschädigt werden. Die Montage muss durch entsprechendes Fachpersonal durchgeführt werden. Feuerpolizeiliche und sonstige hierfür anzuwendende Bestimmungen müssen beachtet werden. Sämtliche mit dem Auf- und Abbau des Veranstaltungsraumes verbundenen Kosten sind vom Vertragspartner zu tragen.


5.6. Raumänderungen bleiben vorbehalten, soweit diese unter Berücksichtigung der Interessen des Hotels für den Vertragspartner zumutbar sind.


5.7. Der Veranstalter ist nicht berechtigt, die ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten ganz oder teilweise (auch nicht zeitlich) an Dritte in welcher Form auch immer (etwa durch Weitervermietung oder im Rahmen von bei ihm gebuchten Veranstaltung) ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels weiterzugeben.


5.8. Für technische Störungen insbesondere der Internetverbindung, Unterbrechungen oder Störungen der Energieversorgung (Strom, Wasser) sowie für Betriebsstörungen jeglicher Art übernimmt das Hotel keine Haftung. 5.9. Amtlichen Kontrollorganen, Behördenvertretern sowie Mitarbeitern und Vertretern des Hotels ist der Zutritt zu den vertragsgegenständlichen Räumen und Flächen jederzeit zu ermöglichen.


5.10. Für einfachere technische Arbeiten werden vom Hotel eigene Mitarbeiter eingesetzt, die zu einem ortsüblichen Stundensatz nach Aufwand und pro angefangener Stunde, zuzüglich allfälliger Aufschläge (etwa Feiertags-, Nacht- und/oder Wochenendaufschläge) in Rechnung gestellt werden. Sind für Veranstaltungen technische Arbeiten von Dritten erforderlich, so werden die entstehenden Kosten dem Vertragspartner weiterverrechnet. Dritte dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Hotels Arbeiten bzw. Änderungen am Hotelgebäude oder den Räumlichkeiten vornehmen.


5.11. Die Ausstattung und Durchführung der Veranstaltung oder die Tätigkeit, die zur Erzielung des Vertragszwecks dient, müssen dem Niveau und dem Ansehen des Hotels entsprechen. Weder durch etwaige Aufbau- oder Abbauarbeiten noch durch die Veranstaltung des Vertragspartners dürfen andere Veranstaltungen im Hotel oder Hotelgäste gestört werden.


5.12. Alle Werbemaßnahmen des Vertragspartners sind vom Hotel „Le Parc“ schriftlich zu genehmigen, soweit das Hotel genannt wird. Dies gilt insbesondere für Plakate, Programme, Aussendungen, Mailings etc. Für die Ankündigung einer Veranstaltung darf nur die vom Hotel genehmigte Benennung „Le Parc“ oder „Motel Le Parc“ oder „Hotel Le Parc“ verwendet werden. Die Verwendung des Hotelnamens oder Logos für Medien, Drucksorten, usw., ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Hotels gestattet. Wurde das Hotel vorab nicht informiert, so steht es dem Hotel frei, die Veranstaltung zu stornieren.


5.13. Maschinen und Geräte, die vom Veranstalter eingebracht und/oder von diesem im Hotel in Betrieb genommen werden, müssen den jeweiligen österreichischen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und betriebssicher sein. Eine entsprechende Bestätigung ist dem Hotel auf Verlangen vorzuweisen. Das Hotel ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine diesbezügliche Überprüfung durch Experten auf Kosten des Veranstalters zu veranlassen, im Zweifelsfall das Gerät außer Funktion zu setzen bzw. dessen unverzügliche Entfernung zu verlangen oder gegebenenfalls die Entfernung auf Kosten des Vertragspartners selbst vorzunehmen; dies gilt auch für sonstige Gegenstände.


5.14. Der Vertragspartner ist auf eigene Kosten verpflichtet, alle notwendigen und vorgeschriebenen Bewilligungen und Genehmigungen zu besorgen und spätestens 14 Werktage vor Beginn einer Veranstaltung dem Hotel vorzulegen. Der Vertragspartner hält das Hotel hinsichtlich sämtlicher Schäden, insbesondere Strafen/Verwaltungsstrafen, urheberrechtliche Ansprüche Dritter, die aus der Nichteinhaltung von gewerberechtlichen und sämtlichen sonstigen Vorschriften insbesondere aus der Nichtabführung von Abgaben herrühren, schad- und klaglos. Dies gilt insbesondere auch für Veranstaltungen, bei denen Musik abgespielt wird.


5.15. Alle durch den Vertragspartner oder durch Dritte an das Hotel überbrachten oder gesendete Lieferungen müssen dem Hotel vorab angekündigt werden. Das Hotel behält sich das Recht vor, den Zeitpunkt der Lieferung zu bestimmen und unzureichend beschriftete oder mit Zollgebühren belegte Pakete nicht anzunehmen. Die Lagerung bis zur Veranstaltung erfolgt kostenfrei. Das Hotel übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit, eventuelle Beschädigung oder Diebstahl der Lieferung. Das Hotel ist insbesondere auch nicht verpflichtet, stichprobenartige Überprüfungen vorzunehmen.


5.16. Das Mitbringen von Speisen und Getränken und andere Waren durch den Vertragspartner bedarf einer ausdrücklichen Genehmigung durch das Hotel. Anfallende Kosten (etwa Stoppelgeld, Geschirrverwendung, Entsorgungsgebühr) werden vom Hotel in Rechnung gesondert gestellt.


5.17. Der Vertragspartner bzw seine Bevollmächtigten haben während der Dauer der Benützung der Veranstaltungsräume dafür zu sorgen, dass er selbst oder eben ein Bevollmächtigter anwesend ist.


5.18. Das Hotel stellt für die Betreuung der Veranstaltung jede Anzahl von Mitarbeitern bereit, die einem allgemeinen gehobenen Standard entspricht. Sollte der Veranstalter zur Erfüllung von Sonderwünschen zusätzliche Mitarbeiter benötigen, werden diese pro Mitarbeiter und Stunde zusätzlich verrechnet. Bei ständig erforderlicher Anwesenheit von Hotel-Mitarbeitern während der Veranstaltung wird je nach Tages- oder Nachtzeit pro Mitarbeiter und angefangene Stunde der entsprechende Stundensatz des Hotels zusätzlich verrechnet. Ab 00:00 Uhr wird jedenfalls eine Mindestpauschale von EUR 190,00 für die Servicebrigarde verrechnet, die sich je nach Aufwand auch erhöhen kann.


5.19. Sollte der Veranstalter die ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten über die vereinbarte Zeit hinaus nutzen, ist das Hotel berechtigt, zusätzlich zum vereinbarten Entgelt weitere Bereitstellungskosten zu verrechnen.


5.20. Der Vertragspartner trägt das Risiko der von ihm durchgeführten Veranstaltung, einschließlich der Vorbereitung, des Aufbaus, der Abwicklung und des Abbaus. Der Vertragspartner haftet für alle Schäden, auch Folgeschäden und Verluste, die von ihm, den von ihm beschäftigten Personen, von ihm Beauftragten (Subunternehmer), von seinen Bevollmächtigten sowie von seinen Besuchern und Gästen verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Schäden am Gebäude und Inventar infolge der Veranstaltung, für Beschädigungen beim Einbringen von Gegenständen, bei Auf- und Abbauarbeiten sowie für alle Folgen, die sich aus dem Überschreiten der vereinbarten Besucherhöchstzahl ergeben. Gegebenenfalls wird das Hotel den Abschluss geeigneter Versicherungen vom Veranstalter verlangen.


5.21. Der Vertragspartner ist verpflichtet, das Hotel unaufgefordert spätestens bei Vertragsabschluss darüber aufzuklären, sofern die Veranstaltung aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters geeignet ist, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit zu gefährden.


5.22. Falls nichts anderes vereinbart wurde, gelten für Veranstaltungen folgende Stornobedingungen als vereinbart:


bis 60 Tage vor der Veranstaltung: keine Stornokosten


bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 100 % der Raummiete / Bereitstellungskosten oder bei Mindestumsatz 50% des zu erwartenden Speisengesamtumsatzes


bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 100 % der Raummiete / Bereitstellungskosten und 85% des zu erwartenden Speisengesamtumsatzes


ab 10 Tage vor der Veranstaltung: 100 % des zu erwartenden Gesamtumsatzes und 100 % der Raummiete / Bereitstellungskosten und sämtliche bestellten Zusatzkosten wie etwa Techniker, Dekoration, Personal etc.


Bei der Berechnung des Gesamtumsatzes (Speisen und/oder Getränke) wird die vertraglich vereinbarte Personenanzahl herangezogen.


5.23. Vereinbarte Raummieten gelten falls nicht anders vereinbart ausschließlich für die Bereitstellung der Räumlichkeiten sowie des vom Vertragspartner bei der Buchung gewünschten und vom Hotel bestätigten Mobiliar, soweit es im Hotel vorhanden ist, und verstehen sich inklusive 20 % MwSt. Die Rechnung über die geschätzten Gesamtkosten wird zum Tag des Vertragsabschlusses ausgestellt und ist innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Zusatzkosten werden nach der Veranstaltung gesondert in Rechnung gestellt und sind sofort zu Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen von 12 % pa vereinbart, zusätzlich sind die Kosten der Mahnung und allfälligen Eintreibung vom Veranstalter zu übernehmen.


6. RÜCKTRITT/KÜNDIGUNG


6.1. Das Hotel „Le Parc“ ist, unbeschadet seines Entgeltsanspruches, berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis zu beenden, wenn


6.1.1. der Vertragspartner eine fällige Zahlung trotz setzen einer Nachfrist von 7 Tagen nicht erbringt,


6.1.2. über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen worden ist,


6.1.3. durch den Vertragspartner der reibungslose Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit des Hotels oder dessen Gäste gefährdet ist,


6.1.4. notwendige behördliche Genehmigungen nicht vorgelegt werden bzw die Veranstaltung behördlich verboten wird,


6.1.5. die Erfüllung des Vertrages wegen höherer Gewalt, wegen Streiks oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände unmöglich ist,


6.1.6. Veranstaltungen unter irreführenden oder falschen Angaben oder Verschweigen vertragswesentlicher Tatsachen gebucht werden; vertragswesentlich können die Identität des Vertragspartners oder dessen Gästen, seine Zahlungsfähigkeit oder der Zweck der Veranstaltung sein.


6.1.7. das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschaft- bzw Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist,


6.1.8. der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung rechtswidrig ist. Im Falle eines Vertragsrücktritts durch das Hotel aus vorgenannten Gründen ist der Vertragspartner zur Leistung von Schadenersatz inklusive entgangenem Gewinn verpflichtet. Eine wie auch immer geartete Haftung des Hotels ist in diesen Fällen ausgeschlossen.


7. DATENSCHUTZ


7.1. Aufgrund der Besonderheit von Aufenthaltsleistungen ist die Speicherung und Weitergabe von personenbezogenen Daten unerlässlich. Der Vertragspartner erkennt an, dem Hotel personenbezogene Daten, welche zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung benötigt werden, zur Verfügung zu stellen und akzeptiert die Weitergabe von personenbezogenen Daten zur korrekten Durchführung der bestellten Leistungen an Buchungsplattformen, die zur Buchung von touristischen Leistungen genutzt werden, Leistungsträger, die touristische oder sonstige Leistungen erbringen, öffentliche Stellen und Behörden für melderechtliche, abgabenrechtliche und weitere, gesetzlich vorgeschriebene Zwecke.


7.2. Falls die Datenweitergabe von personenbezogenen Daten nicht durch den Betroffenen selbst, sondern durch andere Vertreter des Vertragspartners erfolgen, so verpflichtet sich der Vertragspartner, den Betroffenen von der Weitergabe an das Hotel und von der Weitergabe der Daten durch das Hotel an die oben beschriebenen Empfängerkategorien zu informieren. Das Hotel wird diese Daten gemäß den einschlägigen Datenschutzbestimmungen vertraulich behandelt und nur dann an Dritte weitergeben, wenn dies zur Erbringung der Vermittlungsleistung notwendig ist oder wenn die Weitergabe durch gesetzliche Vorgaben verpflichtend vorgesehen ist.


7.3. Eine detaillierte Beschreibung der gemeinsamen Rechte und Pflichten sowie einen Verweis auf die zuständigen Kontaktpersonen für Fragen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung auf der Homepage des Hotels: www.leparc.at

8. ALLGEMEINES


8.1. Rauchen ist den Gebäuden des Hotels ausschließlich in den dafür vorgesehenen, entsprechend gekennzeichneten Bereichen gestattet. Bei Missachtung wird die Reinigung und für den Fall der Unbenützbarkeit bzw Unvermietbarkeit der betroffenen Räume der damit verbundenen Verdienstentgang geltend gemacht.


8.2. Erfüllungsort und Zahlungsort ist Wiener Neustadt. Es kommt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen zur Anwendung.


8.3. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe von Rechten aus dem Vertragsverhältnis des Vertragspartners mit dem Hotel „Le Parc“ bzw. der ice com BeteiligungsgesmbH. bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung des Hotels „Le Parc“ oder der ice com BeteiligungsgesmbH.


8.4. Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; mündliche Nebenabreden werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch das Hotel „Le Parc“ oder der ice com BeteiligungsgesmbH. wirksam.


8.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Das Hotel „Le Parc“ und der Vertragspartner werden die unwirksame Bestimmung unverzüglich durch eine Bestimmung ersetzen, die dem angestrebten Zweck und der wirtschaftlichen Bedeutung möglichst nahekommt.


8.6. Das Hotel ist berechtigt, Aus- und Umbuchungen vorzunehmen und übernimmt die allenfalls vom Alternativquartiergeber verrechneten Mehrkosten nur dann, wenn diese der Sphäre des Hotel zuzurechnen sind. Sonderwünsche und durch den Kunden veranlasste Mehrkosten werden vom Hotel „Le Parc“ oder der ice com BeteiligungsgesmbH. nicht übernommen und sind vom Kunden zu tragen.